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Integration - mit behinderten Menschen leben



„Behindert ist man nicht, behindert wird man!“ - dieser Slogan will sagen: Oft ist es erst die Umgebung, die eine Einschränkung zu einer Behinderung werden lässt[181]. Viele Barrieren wären vermeidbar, wenn wir die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen bewusst berücksichtigen würden. Doch dies erfordert Verständnis für die Lebenssituation der Betroffenen.

Die Alltagswelt ist auf nicht behindertes Leben ausge­richtet und schließt behinderte Menschen oft von gesellschaftlichen Vorgängen aus. Der Unterricht in eigenen Institutionen sowie das Arbeiten in besonde­ren Werkstätten verringern den Kontakt zur Alltags­welt und verstärken die sozialen Folgeerscheinungen der Behinderung. Diese können erst abgebaut werden durch:

- gemeinsame Erziehung in Kindergärten und Schulen,

- gemeinsame Berufsausübung,

- Begegnungen und gemeinsames Handeln in der Öffentlichkeit.

Diese gemeinsamen Prozesse von behinderten und nicht behinderten Menschen bezeich­net man als Integration.

Unter dem Begriff Integration versteht man das Prinzip der sozialen Eingliederung von Menschen mit Behinderung in natürliche und kulturell gewachsene Gemeinschaften mit anderen Menschen, beim Lernen, Spielen, Arbeiten und Freizeit, gemäß den eigenen Bedürfnissen.

Integration geht von einer wechselseitigen Abhängigkeit von Persönlichkeitsentwicklung und sozialem Eingegliedertsein eines Menschen aus. Dabei wird die personale (Integration auf individueller Ebene als Ausbildung des Selbstkonzeptes) von sozialer (Eingliederung des einzelnen Menschen in bestimmte soziale Gruppen, seiner Teilhabe am sozialen Ganzen, Übernahme sozialer Rollen und Sicherung der sozialen Zusammengehörigkeit) Integration unterschieden.

„Integration ist … kein Zustand, den man ein für allemal erreichen kann, … Integration ist ein lebendiger Vorgang, … Integration heißt, in einem bedeutsamen Lebenskreis die Mitmenschen verstehen, sich mit ihnen verständigen und mit ihnen gemeinsam tätig werden können. Integration ist nicht dann schon erreicht, wenn sich Menschen untereinander nicht mehr fremd sind, sondern erst dann, wenn Wertschätzung füreinander den Umgang bestimmt.“ (Schmeichler 1983)

Wie lässt sich die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft realisieren?

Seit dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuches IX im Juli 2001 (SGB IX) entstanden erhebliche Konsequenzen für das heilpädagogische Handeln. Ziel der Teilhabe ist die umfassende und dauerhafte Integration des behinderten Menschen in Schule, Beruf und Gesellschaft. Die heilpädagogischen Maßnahmen und Institutionen müssen sich zukünftig mehr an dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen orientieren und die Teilhabe durch folgende Maßnahmen realisieren:

■ Partizipation behinderter Menschen in allen Lebensbereichen (Wohnen, Arbeit, Freizeit etc.)

■ Erhaltung und Realisierung der Eingliederungshilfe

■ Ressourcenerhaltung und Realisierung individueller Lebensqualität

■ Schaffung einer Barrierefreiheit (z. B. ein Recht auf Gebärdensprache)

■ Beratung der Betroffenen bezüglich ihrer Rechte und Möglichkeiten

■ Hervorheben persönlicher Wünsche

■ Individuelle Hilfeplanung und Erweiterung ambulant regionaler Hilfesysteme.

Im Mittelpunkt heilpädagogischer Arbeit steht, dass alle Menschen das Recht auf selbstbestimmte Lebensgestaltung und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft haben.

  1) Bestimmen Sie den Begriff „Behinderung" und erläutern Sie diesen am Beispiel einer Behinderungsart. 2) Erläutern Sie an zwei Beispielen, wie aus einer Schädigung eine Behinderung entste­hen kann. 3) Stellen Sie unterschiedliche Schädigungen als Ursachen von Behinderungen dar.

a) Erläutern Sie mögliche Ursachen einer von Ihnen ausgewählten Behinderung (zum Beispiel geistige Behinderung, Lernbehinderung),

b) Zeigen Sie am Beispiel dieser ausgewählten Behinderung das Zusammenwirken mehrerer Ursachen, das eine solche entstehen lässt.

4) „Behindert ist man nicht - behindert wird man". Nehmen Sie zu dieser Aussage von

Hans-Günter Heiden. Stellung unter Berücksichtigung der normenbezogenen Betrachtungsweise und der Stigmatisierung von Behinderten.

5) Begründen Sie, warum

- Früherkennung und Frühförderung so wichtige Aufgaben in der Arbeit mit Behin­derten sind.

- Integration eine so wichtige Aufgabe in der Arbeit mit Behinderten ist.

7. Erlebens- und Verhaltensstörungen als Gegenstand der Sonderpädagogik


Von einer Erlebens- und Verhaltensstörung[182] spricht man, wenn eine Beeinträchtigung vor­handen ist, die nicht auf organische Ursachen zurückzuführen[183] ist und besondere pädago­gische bzw. psychologische Maßnahmen erforderlich sind. Eine Erlebens- und Verhaltensstörung liegt vor, wenn

- eine Beeinträchtigung im Erleben und Verhalten einer Person, in ihrem Lebensvollzug und/oder in ihrer Teilhabe[184] am gesellschaftlichen Leben besteht,

- diese Beeinträchtigung erheblich ist und

- über einen längeren Zeitraum hinweg auftritt,

- diese Beeinträchtigung nicht auf organische Ursachen zurückzuführen ist und

- besondere pädagogische bzw. psychologische Maßnahmen erforderlich macht, umdem Betroffenen bzw. seiner Umgebung zu helfen.

Nicht jede Ängstlichkeit[185] beispielsweise ist eine Erlebens- und Verhaltensstörung. Doch wenn eine Angst - etwa Prüfungsangst - über einen längeren Zeitraum anhält - zum Beispiel während der ganzen Schulzeit -, nicht organisch bedingt ist, die betroffene Person so stark einschränkt, dass sie deshalb an der Schule trotz guter Begabung und Intelligenz scheitert, und die Person sich auch nicht selbst helfen kann, sondern eine therapeutische Hilfe benötigt, so liegt eine Erlebens- und Verhaltensstörung vor.

Erlebens- und Verhaltensstörung bezeichnet eine erhebliche und längerfristige Beeinträchti­gung im Erleben und Verhalten einer Person, in ihrem Lebensvollzug und/oder in ihrer Teil­habe am gesellschaftlichen Leben, die nicht auf organische Ursachen zurückzuführen ist und besondere pädagogische bzw. psychologische Maßnahmen erforderlich macht.

Auch bei den Erlebens- und Verhaltensstörungen spielt die Normvorstellung [186] eine wichti­ge Rolle. Erlebens- und Verhaltensstörungen können in verschiedenen Bereichen und in unter­schiedlicher Intensität auftreten. Diese Bereiche dürfen jedoch nicht unabhängig von­einander betrachtet werden.

7.1 Ursachen von Erlebens- und Verhaltensstörungen

Agende[187] Ursachen können eine Erlebens- und Verhaltensstörung bewirken und an ihrer Entstehung beteiligt sein:

- vorgeburtliche Faktoren wie Alkohol, Nikotin, Koffein oder Drogen sowie Belastungs­situationen und Stress während der Schwangerschaft;

Sehr viele Gifte können den Embryo im Mutterleib schädigen. Alkohol, Kaffe der werdenden Mutter oder Drogenkonsum führen zu Schäden beim Kind. So führt Nikotin zu Schädigungen des Ungeborenen. Selbst eine geringe Menge Nikotin reicht aus, um Wachstum und Gehirnentwicklung nachhaltig und oft unwiederbringlich zu beeinträchtigen. Man hat festgestellt, dass Kinder von Raucherinnen später im Leben besonders häufig zu Lern- und Konzentrationsschwäche, verminderten Intelligenzquotienten und Hyperaktivität neigen.

- soziokulturelle / situative Faktoren, d.h. das soziale und gesellschaftliche Umfeld (Familie, Freundeskreis);

- ökonomische Faktoren wie schlechte Vermögensverhältnisse der Eltern bzw. des Eltern­teils, mangelnder Wohnraum, Wohnraumverdichtung, fehlende Kontaktmöglichkeiten im Wohnbezirk;

- familiäre Faktoren wie disharmonische Familienatmosphäre, Beziehungsstörungen oder Gewalthandlungen zwischen den Eltern, ungünstige Geschwisterkonstellation wie etwa ständige Benachteiligung gegenüber den anderen Geschwistern;

- Fehlformen [188] in der Erziehung wie Ablehnung, Vernachlässigung, Überbe­hütung und Verwöhnung; mangelnde emotionale Zuwendung oder zu starke emotio­nale Bindung in der Beziehung Eltern(teil) - Kind, indifferente, inkonsequente oder widersprüchliche Erziehungseinstellungen und -maßnahmen, Überforderung[189], Übertra­gung[190] unbewusster Wünsche und Einstellungen der Eltern auf das Kind;

- individuelle Erlebnisse wie Misshandlungen[191] und sexueller Missbrauch[192], Trennung der Eltern, Verlust eines Elternteils oder einer Bezugsperson[193], schicksalhafte Erlebnisse wie zum Beispiel Unfälle, Erleben vermeintlicher Minderwertigkeit[194] wie zum Beispiel Aus­sehen, Körpergestalt, Geschlecht, Behinderung.

Es ist kaum möglich, dass lediglich eine dieser genannten Ursachen eine Erlebens- und Verhaltensstörung hervorruft[195], erst durch das Zusammenspiel mehrerer Ursachen kann es zu einer solchen kommen. Eine Erlebens- und Verhaltensstörung kann auch ein Folge­symptom einer Behinderung sein. Wenn etwa die organischen Ursachen bestimmter Ver­haltensweisen nicht erkannt werden und die Umwelt nicht angemessen reagiert, dann kann eine Erlebens- und Verhaltensstörung als Sekundäreffekt eines organischen Defekts auftreten.

7.2 Lernstörungen

Formen von Lernstörungen

Man unterscheidet Rechen-, Lese-Rechtschreib-Schwächen oder auch psychogene Lern- und Leistungsstörungen in Form von Schulangst bzw. Schulphobie. Aber auch Sprachstörungen, Autismus oder Hyperaktivität (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom, ADS) können mehr oder weniger direkt mit einer Lernstörung zu tun haben.





Äàòà ïóáëèêîâàíèÿ: 2015-09-17; Ïðî÷èòàíî: 555 | Íàðóøåíèå àâòîðñêîãî ïðàâà ñòðàíèöû | Ìû ïîìîæåì â íàïèñàíèè âàøåé ðàáîòû!



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