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Geschichte



Vorgeschichte. Österreichs Geschichte ist in erster Linie durch seine geo­graphische Lage bestimmt. Es liegt im Schnittpunkt dreier Kulturkreise: des roma­nischen, des germanischen und des slawischen. Um 1000 v.u.Z. siedelten sich Illyrer, ein indoeuropäisches Volk, am Alpen-Ostrand an, wo es viele Bodenschätze gab. Von ihrem hohen zivilisatorischen Niveau zeugen Funde, die bei Hallstatt in Oberösterreich gemacht wurden. Später entstand im heutigen Kärnten Norikum, ein keltischer Staat. Die Römer dehnten dann ihr Reich bis an die Donau aus, die lange nicht nur politische Grenze, sondern auch Grenze zwischen römisch­-christlicher und germanisch-heidnischer Kultur blieb. Die Römer bauten Straßen und gründeten Siedlungen, aus denen sich später österreichische Städte entwi­ckelten: Vindobona - Wien, Lentia - Linz, Juvavum - Salzburg, Brigantium -Bregenz. Um 300 n. Chr. begann sich das Christentum in den römischen Donau und Alpenprovinzen auszubreiten.

Eroberungskriege. Während der Völkerwanderung (4. Jh.) wurde das Alpenvorland ein wichtiger Durchgangs- und Verbindungsraum. Germanische Völker eroberten die römischen Donau- und Alpenprovinzen. Sie stießen mit den Slawen zusammen, die ebenfalls in den Raum eingedrungen waren. Zwischen 500 und 7061 besetzten die Bayern das Land. Karl der Große gründete nach seinem Sieg über das Reitervolk der Awaren eine Grenzmark im Raum zwischen Enns und Wien, die allerdings später von den Ungarn angegriffen wurde. Nachdem im 10. Jh. auch die Ungarn besiegt worden waren, entstand diese Grenzmark zum zweiten Mal.

Die Babenberger. Die Babenberger drängten die Ungarn weiter zurück und erweiterten die Mark nach Osten und Süden. Wien wurde ihre Residenzstadt. Unter den Babenbergern erlebte Österreich eine lange Friedliche Entwicklung. Die Klöster der geistlichen Orden schoben sich langsam von Westen nach Osten vor. Sie wurden zu bedeutenden Zentren des kulturellen Lebens. Theologische Gelehrsamkeit wurde gepflegt, Gedichte geschrieben. Der große Minnesänger Walther von der Vogelweide wirkte am Wiener Hof. Die Nibelungensage fand an der Donau ihre letzte epische Gestaltung. 996 taucht auch zum ersten Mal in einer Urkunde der Name Österreich als “Ostarrichi“ (= Ost-Reich) auf.

Die Habsburger. Ab dem 15 Jh. trugen in fast ununterbrochener Folge die Habsburger die Kaiserkrone des „Heiligen Römischen Reiches". Sie bauten durch eine geschickte Heirats- und Bündnispolitik ein Weltreich auf. In den 640 Jahren ihrer Herrschaft brachte diese Dynastie 20 Kaiser und Könige hervor. 1522 erfolg­te die Teilung des Hauses Habsburg in eine spanische und in eine österreichi­sche Linie. Die letztere erwarb 1526 durch Erbvertrag Böhmen und Ungarn und legte so den Grundstein für den späteren Vielvölkerstaat. Durch die Abwehr der Türken im 16. und die Siege über sie Ende des 17. Jh. begann der Aufstieg Österreichs zur Großmacht. Im 18. Jh. schufen Kaiserin Maria Theresia und ihr Sohn Joseph II. mit ihren Reformen die Grundlagen für die zentrale Verwaltung im Staat sowie Schulpflicht, Aufhebung der Leibeigenschaft. Kaiser Franz l. begründete 1814 das Kaisertum Österreich und legte 1806 die römisch-deutsche Kaiserkrone nieder. 1867 wurde die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn geschaffen, die nach dem Ersten Weltkrieg zerfiel.

Die Erste Republik. Die 1918 gegründete Republik Österreich war zum Kleinstaat geworden. Sie fiel 1938 als erstes Land der Aggressionspolitik Hitlers zum Opfer. Am 11. März 1938 besetzten die Hitler-Truppen Österreich als „Ostmark".

Die Zweite Republik. 1945 wurde Österreich als selbständiger Staat - Zweite Republik - wiedererrichtet. Zehn Jahre lang von Truppen der vier Großmächte Frankreich, Großbritannien, Sowjetunion und USA besetzt, erlangte Österreich 1955 seine Souveränität wieder. Im selben Jahr beschloss der Nationalrat die immerwährende Neutralität Österreichs, die seither das Fundament seiner Außenpolitik bildet

Vorlesung 8

DAS POLITISCHE SYSTEM. DIE VERFASSUNGSORGANE ÖSTERREICHS

Der Bundespräsident. Ö sterreich ist eine parlamentarische Demokratie. Der oberste Repräsentant des Staates ist der Bundespräsident. Er wird direkt vom Volk auf sechs Jahre gewählt. Der Bundespräsident ernennt die Bundesregierung und die Bundesbeamten und vertritt die Republik nach außen.

Der Bundeskanzler und das Parlament. Die eigentlichen Regierungsgeschäfte führt der Bundeskanzler, der mit den Bundesministern die Bundesregierung bildet. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Nationalrat und dem Bundesrat. Dem Nationalrat gehören 183 Abgeordnete an, die auf vier Jahre gewählt werden. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder gegenüber dem Bund. Seine Mitglieder werden von den Landtagen der Bundesländer gewählt. Die Bundesverfassung, der Staatsvertrag und das Neutralitätsgesetz bilden die staats­rechtlichen Grundlagen der Zweiten Republik. Die in der Bundesverfassung enthaltene Garantie der Grund- und Freiheitsrechte hat eine mehr als hundertjährige Tradition. Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten ergänzen das Verfassungsrecht.

Österreich ist ein Bundesstaat, dessen neun Gliedstaaten die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind. Wien ist zugleich Bundeshauptstadt. Die neun Bundesländer sind historisch gewachsene Einheiten. Sie haben in manchen Angelegenheiten weitgehende Selbständigkeit. Jedes Bundesland hat seine eigene Landesregierung. Die Bundesländer sind in Bezirke eingeteilt. Die Bezirke bestehen aus Gemeinden. Das sind Städte, Märkte und Dörfer. Österreichisches Staatswappen ist ein einköp­figer Adler. Er trägt auf seinem Haupt eine Mauerkrone (als Symbol für das Bürgertum) und in seinen Fängen Hammer (Arbeiterklasse) und Sichel (Bauernschaft). Eine gesprengte Eisenkette umschließt die Fänge des Wappenadlers und soll an die Wiederherstellung der Unabhängigkeit und Souveränität erinnern.





Дата публикования: 2014-11-29; Прочитано: 590 | Нарушение авторского права страницы | Мы поможем в написании вашей работы!



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