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Die Beschaffung von Mitarbeitern auf dem freien Arbeitsmarkt kann überfolgende Quellen und Kontakte erfolgen:
- Arbeitsamt,
- Stellenanzeigen in Tageszeitungen oder Fachzeitschriften,
- Kontakte zu Schulen und Lehrern,
- Personalberater, sofern besonders qualifizierte Arbeitskräfte benötigt werden (z. B. Führungskräfte).
Erforderlich ist dabei in jedem Fall eine gründliche Auslese der Bewerber. Die Auswahl hat stets nach dem Grundsatz zu erfolgen:,,den richtigen Mann/die richtige Frau auf den richtigen Platz”. Im wesentlichen läuft das Personalbeschaffungsverfahren unter Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Seite wie folgt ab:
Die Fachabteilung meldet einen Personalbedarf an die Personalabteilung. Anforderungsprofil und sonstige Informationen sind beizufügen. | ||
↓ Interne Ausschreibung der Stelle, sofern vom Betriebsrat verlangt. | ↓ Meldung der Stelle an das Arbeitsamt oder Stellenanzeige in Tages- oder Fachzeitschriften. | |
↓ ↓ Die eingehenden Berwerbungsunterlagen sind zu sichten und die Bewerber auszuwählen, die in die engere Wahl gezogen werden. | ||
↓ Absage an die Bewerber, die nicht genommen werden, unter Beifügung der Bewerbungsunterlagen. | ↓ Einladung zu einem Vorstellungsgespräch an die Bewerber, die in die engere Wahl kommen. ↓ | |
Information des Betriebsrates unter Beifügung geeigneter Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Personalfragebogen). ↓ Führen von Vorstellungsgesprächen sowie Durchführung von Einstellungstests und Auswahl des geeigneten Bewerbers. | ||
↓ Absage an die Bewerber, die den Anforderungen nicht entsprechen. | ↓ Mitteilung an den ausgewählten Bewerber mit dem Hinweis darüber, dass der Betriebsrat noch nicht zugestimmt hat. | |
↓ Information über den einzustellenden Bewerber an den Betriebsrat. | ||
↓ Der Betriebsrat widerspricht der Einstellung nicht oder akzeptiert den Bewerber. | ↓ Der Betriebsrat Widerspricht der Einstellung ndch §99(2) BetrVG. Frist: 1 Woche | |
↓ Anrufung des Arbeitsgerichtes durch den Arbeitgeber mit dem Antrag, die Zustimmung des Betriebsrates durch Urteilsspruch zu ersetzen. | ||
↓ Das Arbeitsgericht stimmt der Einstellung zu. ↓ | ↓ Das Arbeitsgericht lehnt den Antrag ab. ↓ Neuer Vorschlag an den Betriebsrat. | |
↓ Ausstellung eines Arbeitsvertrages und Zusendung an den Bewerber. | ||
↓ Einstellungstermin: Begrüßung und Einführung des neuen Mitarbeiters. |
Дата публикования: 2014-11-29; Прочитано: 242 | Нарушение авторского права страницы | Мы поможем в написании вашей работы!