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Die Hochschulen in Deutschland



Die Alte Universität in Heidelberg Die Humboldt-Universität in Berlin

Die älteste deutsche Hochschule, die Universität Heidelberg, wurde 1386 gegründet. Mehrere andere Universitäten haben bereits ihre Fünfhundertjahrfeier hinter sich, darunter die traditionsreichsten Universitäten von Leipzig (gegründet 1409) und Rostock (gegründet 1419). Darunter bestehen auch ganz junge Universitäten – mehr als 20 sind erst nach 1960 gegründet worden.

Neben ihren Aufgaben in der Lehre bilden die Hochschulen das Fundament der Forschung. Durch ihre Arbeit im Be­reich der Grundlagenforschung tragen sie zum hohen Lei­stungsniveau der Forschung in Deutschland bei.

Die Hochschulen sind (mit Ausnahme einiger privater, insbesondere kirchlicher Hochschulen, der Universitäten der Bundeswehr und der Verwaltungsfachhochschule des Bundes) Einrichtungen der Länder. Der Staat regelt nur die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens und der Forschungsförderung.

Die stärkste Säule des Hoch­schulwesens sind die Universitäten und ihnen gleichge­stellte Hochschulen. Das Studium an diesen Hochschulen wird mit einer Diplom-, Magister- oder Staatsprüfung ab­geschlossen. Anschließend ist eine weitere Qualifizierung bis zur Doktorprüfung (Promotion) oder bis zum Abschluss eines Graduiertenstudiums möglich. Einige Studiengänge haben nur die Magister- oder Doktorprüfung als Abschluss.

Die Fachhochschulen als jüngster, aber zunehmend attrakti­ver Hochschultyp vermitteln vor allem in den Bereichen Ingenieurwesen, Informatik, Wirtschaft, Sozialwesen, De­sign und Landwirtschaft eine stärker praxisbezogene Aus­bildung, die mit einer Diplomprüfung abgeschlossen wird. Fast jeder dritte Studienanfänger wählt heute diesen Hoch­schultyp, dessen Regelstudienzeit kürzer ist als die der Universitäten.

In zwei Bundesländern, in Hessen und in Nordrhein-Westfalen, gibt es seit den siebziger Jahren Gesamt­hochschulen. Sie vereinigen verschiedene Hochschular­ten unter einem Dach und bieten entsprechend mehrere Möglichkeiten von Studiengängen und -abschlüssen an.

Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwal­tung. Sie gibt sich im Rahmen der Gesetze eine eigene Ver­fassung. In den meisten Bundesländern verwaltet die Studentenschaft ihre eigenen Angelegenheiten selbst. Die studentische Selbstverwaltung nimmt in der Regel das Studentenparlament als „Legislative“ und der Allgemeine Studentenausschuss als „Exekutive“ wahr. Geleitet wird die Hochschule von einem hauptamtlichen Rektor oder Präsidenten, der auf mehrere Jahre gewählt wird. In der Selbstverwaltung gilt das Prinzip einer funk­tionsgerecht abgestuften Mitwirkung aller Hochschul­mitglieder nach dem Modell der „Gruppenuniversität”.

Für fast alle Studiengänge werden Lehrpläne empfohlen und Zwischenprüfungen verlangt, doch können die Studieren­den bei vielen Studienfächern selbst entscheiden, welche Schwerpunkte und Lehrveranstaltungen sie wählen.

Die Studierenden zahlen an den staatlichen Hochschulen kei­ne Studiengebühren. Studierende haben Rechtsanspruch auf staatliche Ausbil­dungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn ihnen die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung notwendigen Mittel anderweitig, das heißt vorrangig aus dem Einkommen der Eltern, nicht zur Verfügung stehen. Die Hälfte des Förderungsbetrages wird als Stipendium gewährt, die andere Hälfte als zinsloses Darlehen, das in der Regel fünf Jahre nach Ende der För­derungshöchstdauer zurückzuzahlen ist.

nach „Tatsachen über Deutschland“





Äàòà ïóáëèêîâàíèÿ: 2014-10-25; Ïðî÷èòàíî: 905 | Íàðóøåíèå àâòîðñêîãî ïðàâà ñòðàíèöû | Ìû ïîìîæåì â íàïèñàíèè âàøåé ðàáîòû!



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