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Allgemeines zum Studiengang Rechtswissenschaft



Um Struktur und Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums in der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen, sei kurz auf den Ablauf des Studienganges eingegangen.

Der Staatsexamensstudiengang umfasst eine Regelstudienzeit von neun Semestern inklusive Examenszeit und gliedert sich in ein Grund- und ein Schwerpunktbereichsstudium.

Aufgrund des neuen Juristenausbildungsgesetzes (JAG) vom 1. Juli 2003 hat der juristische Fachbereich der Universität Bonn für diejenigen, die begonnen haben, die Leistungsnachweise des Grundstudiums neu gegliedert und bietet eine studienbegleitende Zwischenprüfung an.

Das Bestehen der Zwischenprüfung setzt voraus, dass die Studierenden innerhalb von 2 Semestern insgesamt acht Abschlussklausuren schreiben und bestehen. An das Grundstudium gliedert sich das Hauptstudium an. Im Hauptstudium haben die Studierenden an drei Übungen sowohl im Bürgerlichen Recht, Strafrecht als auch im Öffentlichen Recht teilzunehmen und in jeder Übung eine Klausur erfolgreich zu bestehen sowie nach der Wahl eine Hausarbeit in einer der Übungen zu absolvieren. Nach dem Abschluss des Hauptstudiums haben die Studierenden einen universitären Schwerpunktbereich zu wählen.

Innerhalb ihres universitären Schwerpunktbereichs, der mindestens 16 Semesterwochenstunden an Vorlesungen umfasst, legen sie Prüfungsleistungen ab. Diese Prüfungsleistungen fließen zu einem Prozentsatz von 30 % in die Endnote ihrer ersten Prüfung ein. Die fehlenden 70 % der Examensbewertung erreichen die Studierenden durch die Ablegung der Staatlichen Pflichtfachprüfung bei den Justizprüfungsämtern des Landes Nordrhein-Westfalen.

Als Schwerpunktbereiche stehen zur Auswahl: 1. Zivilrechtspflege, Anwaltsberuf und Notariat, 2. Unternehmen, Kapitalmarkt und Steuern, 3. Wirtschaft, 4. Sicherung, 5. Rechtsvergleichung, europäische und internationale Rechtsvereinheitlichung, 6. Internationales Privatrecht, grenzüberschreitender Handelsverkehr, 6. Staat und Verfassung im Prozess der Internationalisierung, 7. Deutsches und europäisches Umwelt- und Planungsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Infrastrukturrecht, 8. Internationales und Europäisches Recht der Wirtschaftsbeziehungen, 9. Kriminalwissenschaften.

Unabhängig vom Examenszeitpunkt ist zusätzlich ein jeweils sechswöchiges Praktikum in der Rechtspflege (Rechtsanwalt oder Unternehmen). Das Studium schließt mit der Ersten Prüfung ab. Wird das Examen mit der Note „vollbefriedigend“ oder besser abgeschlossen, liegt ein Prädikatsexamen vor. Nach neuem JAG umfasst die Pflichtfachprüfung sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung.

Die Ausbildung bis zur Ersten Prüfung erfolgt an der Universität, daran schließt sich eine

zweijährige praktische Ausbildung, das sogenannte Referendariat, an. Während des Referendariats hat man Stagen bei einem ordentlichen Gericht, der Staatsanwaltschaft, einer Verwaltungsbehörde und einem Rechtsanwalt abzuleisten. Das Referendariat mündet in die Zweite Juristische Prüfung, sie wird auch Assessorexamen genannt. Mit diesem Assessorexamen ist man Volljurist.

Antworten Sie schriftlich auf die Fragen zum Text:

1. Wie viele Semester dauert in der Regel der Staatsexamensstudiengang?

2. Wie gliedert sich der Staatsexamensstudiengang?

3. Wann wurde das neue Juristenausbildungsgesetz angenommen?

4. Was bietet der juristische Fachbereich der Universität Bonn laut dem neuen Juristenausbildungsgesetz an?

5. Wie viele Abschlussklausuren sollen Studenten schreiben, um die Zwischenprüfung zu bestehen?

6. Was setzt das Hauptstudium voraus?

7. Wie ist die Struktur der ersten staatlichen Prüfung?

8. Welche Fächer stehen beim Schwerpunktbereichsstudium zur Wahl?

9. Was umfasst die Pflichtfachprüfung?

10. Was setzt das Referendariat voraus?

11. Wie wird man Volljurist?





Дата публикования: 2015-11-01; Прочитано: 429 | Нарушение авторского права страницы | Мы поможем в написании вашей работы!



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